Ein Wohnungseigentümer kann eine Änderung des Verteilerschlüssels für verbrauchsunabhängige Kosten (Verteilung nach Fläche statt nach Miteigentumsanteil) nur verlangen, wenn er ohne Änderung erheblich mehr belastet würde als mit Änderung. Die Mehrbelastung ist ab 25 Prozent als erheblich anzusehen. Das ist aber keine starre Grenze, sondern nur eine Orientierungsgröße. (BGH, Urteil v. 11.6.2010, V ZR 174/09)
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