Unberechtigtes „Nein“ zu Veräußerung kann verbindlich sein
Kann die Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum nur aus wichtigem Grund verweigert werden, wird ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer im Regelfall auch dann bestandskräftig, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist. (BGH, Urteil v. 20.7.2012, V ZR 241/11)
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