Bei einer Beschlussanfechtungsklage kann der WEG-Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund gesetzlicher Vertretungsmacht im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen. (BGH, Urteil v. 5.7.2013, V ZR 241/12)
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