Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG. Daher ist in solchen Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde bis Ende 2014 ausgeschlossen. (BGH, Beschluss v. 19.12.2013, V ZR 96/13)
Wir beraten Sie gerne unter:
Rechtsanwaltskanzlei Göttlich Brauerstrasse 15, 12209 Berlin
Bundesweite Servicenummer 0800-110304089
sekretariat@goettlich.de