Macht eine WEG Hausgeldforderungen für mehrere Wohnungen desselben Eigentümers ohne sachlichen Grund in Einzelverfahren anstatt in einem einzigen Prozess geltend, muss der unterlegene Wohnungseigentümer die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht tragen. (BGH, Beschluss v. 18.10.2012, V ZB 58/12)
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