Vor der Wiederbestellung des WEG-Verwalters müssen keine Vergleichsangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Die Eigentümer können auch dann am bewährten Verwalter festhalten, wenn dessen Vergütung höher ist als die anderer Verwalter. (BGH, Urteil v. 1.4.2011, V ZR 96/10)
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