Bei der Beschlussanfechtung kann jeder anfechtende Eigentümer einen eigenen Anwalt beauftragen. Hat die Klage Erfolg, muss die unterlegene Partei (bzw. der Verwalter) die Kosten aller Anwälte erstatten. (BGH, Beschluss v. 8.7.2010, V ZB 153/09)
Wir beraten Sie gerne unter:
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Göttlich Brauerstrasse 15, 12209 Berlin
Bundesweite Servicenummer 0800-110304089
sekretariat@goettlich.de