Die einzelnen Wohnungseigentümer können nicht durch Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden, im Wechsel den Winterdienst zu leisten. Es fehlt bereits eine Beschlusskompetenz. Hierfür bedarf es einer Vereinbarung. (BGH, Urteil v. 9.3.2012, V ZR 161/11)
Wir beraten Sie gerne unter:
Rechtsanwaltskanzlei Göttlich Brauerstrasse 15, 12209 Berlin
Bundesweite Servicenummer 0800-110304089
sekretariat@goettlich.de