Eine von der Eigentümergemeinschaft ungenehmigte Nutzung (hier gewerbliche Tagesmuttertätigkeit) in einer Eigentumswohnung darf nicht fortgeführt werden, wenn die Eigentümer einen bestandskräftigen Untersagungsbeschluss gefasst haben. (BGH, Urteil v. 13.7.2012, V ZR 204/11)
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