Wohnungseigentümer können grundsätzlich auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (auch „Ein-Euro-GmbH“ genannt) zum Verwalter bestellen. Voraussetzung ist aber, dass eine ausreichende Bonität gewährleistet ist. (BGH, Urteil v. 22.6.2012, V ZR 190/11)
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