Beauftragt der Verwalter für die in einem Anfechtungsprozess beklagten Eigentümer einen Anwalt, darf er diesen aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen, wenn im Wirtschaftsplan Mittel hierfür vorgesehen sind oder er hierzu ermächtigt ist. (BGH, Urteil v. 17.10.2014, V ZR 26/14)
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